Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der THiiiNK GmbH, im Folgenden „THiiiNK“ genannt, und dem Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich von THiiiNK schriftlich anerkannt wurden, sind für THiiiNK unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wurde.
2. Leistung und Prüfung
2.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein: Organisationskonzepte, Global- und Detailanalysen, Erstellung/Entwicklung von Individualsoftware, Lieferung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen, Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte, Erwerb von Werknutzungsbewilligungen, Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung), (Telefonische) Beratung, Softwarewartung, Support-Leistungen sowie sonstige Dienstleistungen.
2.2 Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
2.3 Grundlage für die Erstellung von Individualsoftware ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die THiiiNK gegen Kostenberechnung aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.4 Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen einer Abnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software in jedem Fall als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert THiiiNK zu melden, die um schnellst mögliche Mängelbehebung bemüht sind. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.5 Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
2.6 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist THiiiNK verpflichtet, dies dem Auftraggeber anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann THiiiNK die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist THiiiNK berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von THiiiNK angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
3. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
3.1 Im individuellen Projektgeschäft sowie bei Auftragsarbeiten rechnet THiiiNK grundsätzlich auf Stundenbasis ab. Der Stundensatz beträgt 120 EUR zzgl. 19% USt. pro Stunde. Darüber hinaus wird auf jeder Abrechnung eine Projektmanagement-Pauschale in Höhe von 15% des Rechnungs-Nettobetrags berechnet.
3.2 Für alle Leistungen, einschließlich Anfragen, Entwicklungsarbeiten und Support-Themen rechnet THiiiNK grundsätzlich auf Stundenbasis ab. THiiiNK behält sich das Recht vor, alle im Vormonat erbrachten Leistungen im Folgemonat in Rechnung zu stellen.
3.3 Sollte THiiiNK eine Aufwandsschätzung abgeben, so ist diese ausdrücklich unverbindlich und stellt lediglich eine Annahme zum Zeitpunkt der Schätzung dar, basierend auf den bis dahin bekannten Erkenntnissen. Schätzungen sind freibleibend und unverbindlich und können in beide Richtungen ohne festgelegte prozentuale Abweichung variieren.
3.4 Die von THiiiNK gelegten Rechnungen inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer sind spätestens 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, erhält der Auftraggeber eine Erinnerungs-E-Mail und hat weitere 7 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen.
3.5 Sollte die Zahlung nach dieser Frist nicht erfolgen, hat THiiiNK das Recht, die erbrachten Leistungen, die auf der unbezahlten Rechnung basieren, vom Server oder System des Auftraggebers zu entfernen, bis die Zahlung erfolgt ist.
3.6 Auf Basis gesetzlicher Grundlage tritt nach 30 Tagen automatisch der Zahlungsverzug ein. In diesem Fall wird eine einmalige Verzugspauschale in Höhe von 40 EUR sowie der gesetzlich gültige Verzugszins in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf der nächsten Abrechnung fällig. Die Angaben über die Verzugspauschale und den Verzugszins können, je nach geltendem Recht, variieren.
3.7 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch THiiiNK. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen THiiiNK, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist THiiiNK berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
3.8 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
4. Liefertermin
4.1 THiiiNK ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Dennoch ist die Softwareentwicklung ein komplexer Prozess, bei dem zahlreiche Faktoren Einfluss auf die Dauer der Umsetzung haben können. Daher sind die von THiiiNK angegebenen Liefertermine lediglich grobe Schätzungen und stellen keine verbindlichen Zusagen dar. THiiiNK übernimmt keine Haftung für die Einhaltung spezifischer Fristen, die über die grobe Schätzung hinausgehen.
4.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von THiiiNK angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von THiiiNK nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von THiiiNK führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
4.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten/Sprints bzw. Programme umfassen, ist THiiiNK berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
5. Reise- und Nebenkosten
5.1 Für die An- und Abfahrt eines Mitarbeiters berechnet THiiiNK 60,00 EUR pro Stunde Fahrtzeit.
5.2 Als Reisemittel nutzt THiiiNK einen PKW, die Bahn oder eine Flugreise, sofern diese kostengünstiger ist. Die Kosten für Bahn (2. Klasse) oder Flugzeug (Economy) werden 1:1 weitergereicht, Autofahrten werden mit 0,35 EUR pro Kilometer fakturiert.
5.3 Bei etwaigen Übernachtungen werden die Hotelkosten ohne Aufschlag weitergereicht. Eine Übernachtung wird berechnet, sobald die Leistungen vor Ort inklusive der An- und Abreise zehn Stunden überschreiten oder lange Distanzen die Anreise am vorigen Abend erforderlich machen.
6. Urheberrecht und Nutzung
6.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Software, Programme, Programm-/Quellcode, Dokumentationen etc.) stehen THiiiNK bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich vereinbart. Durch den gegenständlichen Vertrag wird eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von THiiiNK zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
6.2 Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung bei THiiiNK zu beauftragen. Kommt THiiiNK dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
7. Haftung
THiiiNK haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet THiiiNK nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten), die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. In diesen Fällen ist die Haftung von THiiiNK auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für alle übrigen Fälle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8. Rücktrittsrecht
8.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden von THiiiNK ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
8.2 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von THiiiNK möglich. Ist THiiiNK mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
9. Gewährleistung
9.1 THiiiNK gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Anzeige, gelten die erbrachten Leistungen als abgenommen.
9.2 Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel als notwendig erweisen, werden kostenlos von THiiiNK durchgeführt.
9.3 Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, werden von THiiiNK gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
9.4 THiiiNK übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter sowie anormale Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.
9.5 Für Software, die durch eigene Programmierer/Entwickler des Auftraggebers oder Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch THiiiNK.
9.6 Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme/Software ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
10. Hosting
10.1 THiiiNK stellt dem Auftraggeber Cloudspeicher auf einem Server von THiiiNK oder eines Drittanbieters zur Verfügung. Die technischen Details und der Leistungsumfang werden per Mail an den Auftraggeber zugesandt.
10.2 Sofern vereinbart, meldet THiiiNK für den Auftraggeber die Domain(s) an und hält das/die Produkt/e des Auftraggebers unter dieser Domain für die Dauer des Vertrages zum Abruf im Internet bereit.
10.3 Die Webserver sind durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel einsatzfähig, ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen die Webserver aufgrund von Problemen, die nicht im Einflussbereich von THiiiNK liegen, nicht zu erreichen sind.
10.4 Die für den/die Server anfallenden einmaligen und regelmäßigen Gebühren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Gebühren können für einen laufenden Monat anteilig berechnet werden. Entgelte werden regelmäßig im Voraus fällig.
10.5 Die Vertragslaufzeit und der erste Abrechnungszeitraum beginnen am Datum der Bereitstellung. Die Mindestlaufzeit für Domains, Server und damit zusammenhängende Produkte beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate.
10.6 Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Falls keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
11. Datenschutz und Datensicherheit
11.1 THiiiNK verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten. Sämtliche personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber verarbeitet werden, werden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.
11.2 Für jede Zusammenarbeit, bei der personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, wird ein separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Hinblick auf den Datenschutz und die Datenverarbeitung. Ohne einen solchen Vertrag ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers nicht zulässig.
12. Bedingungen für die Nutzung von Kundendaten/-materialien zur Eigenwerbung
Der Auftraggeber gestattet THiiiNK das nicht ausschließliche, zeitliche und örtlich unbeschränkte Recht, den Auftraggeber als Referenzkunde zu nennen, den (Marken-) Namen/die Firmierung des Auftraggebers samt dessen Unternehmensanschrift, auf die gemeinsame wirtschaftliche Beziehung hinzuweisen und Konzepte, Screenshots des entwickelten Softwareproduktes nach Maßgabe der im Folgenden genannten Nutzungsarten zu nutzen und zu verwerten:
12.1 das Recht, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entwickelten Dokumente, Konzepte und Produkte zu Informations- und Werbezwecken in jedem beliebigen Medium zu veröffentlichen. Die Dokumente, Konzepte und Produkte auf Ausstellungen, Informationsveranstaltungen und in Informationsbroschüren, sowie Produktkatalogen, Internetseiten und Kundenpräsentationen verwendet werden,
12.2 das Recht, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entwickelten Dokumente, Konzepte und Produkte zu Informations- und Werbezwecken elektronisch zu speichern und zu vervielfältigen, wobei unter Vervielfältigung der Abdruck, die Reproduktion, die Projektion oder die Kopie, sowie die Verwendung als Vorlage für Zeichnungen und nachgestellte Fotos, zu verstehen ist,
12.3 das Recht, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entwickelten Dokumente, Konzepte und Produkte - soweit für Informations- und Werbezwecke erforderlich - zu ändern und zu bearbeiten (z.B. Verwendung von Ausschnitten, Montagen etc.) und das geänderte oder bearbeitete Material ebenso wie das ursprüngliche zu verwenden,
12.4 das Recht, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entwickelten Dokumente, Konzepte und Produkte zu Informations- und Werbezwecken der Öffentlichkeit in elektronischer Form drahtgebunden oder drahtlos zur Verfügung zu stellen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz von THiiiNK. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 09/2024, Version 2.0